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Whistleblowing

Ein anonymer Meldekanal für Eure Mitarbeitenden

Die EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz ist nun in Kraft getreten. Unternehmen in allen Mitgliedstaaten mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen einen internen Meldekanal bereitstellen. Die finale Umsetzungsfrist ist bereits am 17. Dezember 2023 in Kraft getreten.

Um diese Richtlinie zu erfüllen, brauchen Unternehmen eine Lösung, die einfach zu nutzen und 100 % sicher ist – und sich nahtlos in aktuelle Arbeitsabläufe integrieren lässt. Genau deshalb gibt es Personio Whistleblowing.

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    Whistleblowing

    Erster Einblick in die App

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    Wir stellen vor: Personio Whistleblowing

    Als Teil unserer All-in-one HR-Software, ermöglicht Personio Whistleblowing Mitarbeitenden (und externen Personen) eine einfache, sichere und anonyme Meldung von Fehlverhalten. So kann Euch Personio dabei unterstützen rechtskonform zu bleiben, sowie Gebühren und mögliche Rufschäden zu vermeiden.

      Whistleblowing - Built-in protection

      Whitepaper

      Download: Whistleblowing in Deutschland

      Seit dem 2. Juli 2023 ist Whistleblowing durch das Hinweisgeberschutzgesetz geregelt. In diesem Leitfaden lernt Ihr …

      • Alle wichtigen Neuerungen des Hinweisgeberschutzgesetzes 

      • Wie Arbeitnehmer:innen über Whistleblowing denken

      • Wie Ihr ein vertrauliches Whistleblowing-System einführt

        Whistlebowing Whitepaper

        Personio Whistleblowing

        Compliance mit EU-Whistleblowing-Richtlinie
        Personio Whistleblowing kann Euch dabei helfen, lokale Anforderungen der EU-Whistleblowing-Richtlinie & DSGVO zu erfüllen – damit Euer Unternehmen und alle Informationen zu jeder Zeit sicher sind.
        Alle Fälle zentral verwalten
        Mit unserem ticketähnlichen System habt Ihr alle Meldungen im Blick und kennt stets den Status offener Fälle. Weist neue Fälle den richtigen Verantwortlichen zu, um Maßnahmen einzuleiten und Transparenz zu gewährleisten.
        Missstände sicher & anonym melden
        Ermutigt Mitarbeitende, Verstöße anzusprechen, und fördert so eine Kultur der Ehrlichkeit, des Vertrauens und der psychologischen Sicherheit. Die Zwei-Wege-Kommunikation garantiert einen sicheren und anonymen Austausch mit HR.

        FAQs zum Whistleblowing

        Welche EU-Richtlinie regelt den Schutz von Whistleblowern?

        Am 16. Dezember 2019 wurde die EU-Richtlinie zum Schutz von hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, eingeführt. Ziel war es, einen einheitlichen europäischen Standard einzuführen, um Whistleblower zu schützen.

        Die Richtlinie ist bereits in vielen Ländern verabschiedet worden, wobei alle EU-Mitgliedstaaten an ihrer eigenen Umsetzung arbeiten. Seit dem 2. Juli 2023 hat auch Deutschland ein festgeschriebenes Whistleblowing-Gesetz: das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). 

        Die endgültige Umsetzungsfrist für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten ist der 17. Dezember 2023.

        Welche Anforderungen stellt das Hinweisgeberschutzgesetz?

        Das deutsche Gesetz gibt vor, dass Unternehmen einen vertraulichen internen Meldeweg für Hinweisgeber:innen einführen müssen. Sie müssen Hinweise in Textform (schriftlich) sowie persönlich und mündlich zulassen. Zudem muss eine zuständige Person oder Abteilung definiert werden, die alle Meldungen bearbeitet und Folgemaßnahmen einleitet. 

        Der interne Meldeweg muss so gestaltet, eingerichtet und gehandhabt werden, dass …

        • anonyme Meldungen bearbeiten werden können (Unternehmen sind aber nicht dazu verpflichtet, anonyme Meldungen zu ermöglichen).

        • er die Vertraulichkeit der Whistleblower und der in der Meldung genannten Personen wahrt.

        • unautorisierte Mitarbeitende keinen Zugriff auf die Meldungen haben.

        • Meldungen sorgfältig von der zuständigen Person weiterverfolgt werden.

        Wieso benötigen Unternehmen interne Meldekanäle?

        Ein interner Meldekanal kann sehr nützlich für Unternehmen sein. Er hilft Ihnen nicht nur, rechtskonform zu bleiben und Verantwortlichkeiten zu definieren. Er ermöglicht Unternehmen auch, Beschwerden über Fehlverhalten oder illegale Aktivitäten entgegenzunehmen und zu bearbeiten. 

        Mitarbeitende und Externe sehen dedizierte Meldekanäle für das Whistleblowing, z. B. über eine Whistleblowing-Software, häufig als sicheren digitalen Raum an, in dem sie ihre Bedenken anonym und ohne Angst vor Repressalien äußern können.

        Dabei kann es um verschiedene Anliegen gehen, z. B. Mobbing, illegale Aktivitäten, unethische Verhaltensweisen, Missstände oder Diskriminierung.

        Welche Vorteile bringt ein interner Meldekanal mit sich?

        Die folgenden Punkte spielen eine wichtige Rolle:

        • Unternehmen mit einem soliden Meldesystem für Whistleblower verzeichnen eine höhere Rentabilität und Mitarbeiterproduktivität (gemessen an der Gesamtkapitalrendite)

        • Weniger materielle Gerichtsverfahren gegen das Unternehmen insgesamt und mit geringeren Vergleichskosten (falls es doch zu einem Gerichtsverfahren kommt)

        • Weniger externe Meldungen durch Whistleblower an Regulierungsbehörden und andere Stellen. 

        Wann tritt die Richtlinie in meinem Land in Kraft?

        Die Richtlinie wurde bereits in vielen EU-Mitgliedsstaaten in die nationale Gesetzgebung integriert. Für weitere Informationen zum deutschen Hinweisgeberschutzgesetz wenden Sie sich bitte über das oben stehende Formular an unser Team oder laden Sie hier unseren Leitfaden herunter

        Droht Unternehmen ein Bußgeld, wenn sie die Anforderungen und Fristen nicht erfüllen?

        Unternehmen in Deutschland drohen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ab dem 1. Dezember 2023 bis zu 20.000 Euro Bußgeld, wenn bis dahin kein interner Meldekanal eingerichtet oder in Betrieb ist.

        Müssen Unternehmen zuständige Personen zur Bearbeitung der Meldungen ernennen?

        Es wird empfohlen, eine verantwortliche Person (oder mehrere Personen) innerhalb des Unternehmens für die Verwaltung von Whistleblower-Meldungen zu bestimmen. Dies kann eine Person aus der Personalabteilung, der Rechtsabteilung oder auch eine externe Person sein.

        So einfach geht's

        Schritt 1: Füllt das Formular am Ende der Seite aus

        Meldet Euch über das Formular bei uns und fragt unsere neuen Whistleblowing App unverbindlich an.

        Schritt 2: Das Customer Growth Team meldet sich bei Euch

        Sobald Eure Anfrage bei uns eingegangen ist, geben wir Euch eine Einführung in die neue App und arbeiten mit Euch den Nutzen für Euer Unternehmen heraus.

        Schritt 3: Los geht's!

        Habt Ihr Euch für die App entschieden, werden Euch alle neuen Funktionen direkt in Eurem Account freigeschaltet.