Hinweisgeberschutz wird Pflicht: Wie HR jetzt handeln muss
Am 2. Juli tritt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. „Whistleblower“, die auf unternehmensinterne Regelverstöße aufmerksam machen, sollen dadurch besser geschützt werden. Das neue Gesetz beinhaltet diverse neue Verpflichtungen für Arbeitgeber – so müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitende etwa eine interne Meldestelle einrichten.
In diesem Webinar gibt die Rechtsanwältin Sarah Klachin einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Anforderungen, die HR jetzt anpacken muss.
Donnerstag, 29. Juni, 10.00 Uhr
45 Minuten
Hinweisgeberschutz wird Pflicht: Wie HR jetzt handeln muss
Am 2. Juli tritt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. „Whistleblower“, die auf unternehmensinterne Regelverstöße aufmerksam machen, sollen dadurch besser geschützt werden. Das neue Gesetz beinhaltet diverse neue Verpflichtungen für Arbeitgeber – so müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitende etwa eine interne Meldestelle einrichten.
In diesem Webinar gibt die Rechtsanwältin Sarah Klachin einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Anforderungen, die HR jetzt anpacken muss.
Donnerstag, 29. Juni, 10.00 Uhr
45 Minuten
Zum Webinar anmeldenWebinar-Agenda
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Was steht im Hinweisgeberschutzgesetz?
Welches Ziel verfolgt das Gesetz, wer ist betroffen und was ist geplant?
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Rechtliche Vorgaben zu Vertraulichkeit der Meldungen und Schutz der Hinweisgebenden
Wie kann HR die Anonymität interner Whistleblower:innen gewährleisten?
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Handlungsempfehlungen an HR
Welche Prozesse Sie jetzt anstoßen müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
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Q & A
Zeit für Ihre Fragen
Unsere Speaker:innen
Sarah Klachin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Pinsent Masons
Susanne Schloßbauer
Sr. Marketing Managerin
Personio