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Hinweisgeberschutz wird Pflicht: Wie HR jetzt handeln muss

Am 2. Juli tritt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. „Whistleblower“, die auf unternehmensinterne Regelverstöße aufmerksam machen, sollen dadurch besser geschützt werden. Das neue Gesetz beinhaltet diverse neue Verpflichtungen für Arbeitgeber – so müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitende etwa eine interne Meldestelle einrichten. 

In diesem Webinar gibt die Rechtsanwältin Sarah Klachin einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Anforderungen, die HR jetzt anpacken muss.

Donnerstag, 29. Juni, 10.00 Uhr

45 Minuten

Hinweisgeberschutz wird Pflicht: Wie HR jetzt handeln muss

Am 2. Juli tritt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. „Whistleblower“, die auf unternehmensinterne Regelverstöße aufmerksam machen, sollen dadurch besser geschützt werden. Das neue Gesetz beinhaltet diverse neue Verpflichtungen für Arbeitgeber – so müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitende etwa eine interne Meldestelle einrichten. 

In diesem Webinar gibt die Rechtsanwältin Sarah Klachin einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Anforderungen, die HR jetzt anpacken muss.

Donnerstag, 29. Juni, 10.00 Uhr

45 Minuten

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Webinar-Agenda

 

  • Was steht im Hinweisgeberschutzgesetz?

    Welches Ziel verfolgt das Gesetz, wer ist betroffen und was ist geplant?

  • Rechtliche Vorgaben zu Vertraulichkeit der Meldungen und Schutz der Hinweisgebenden

    Wie kann HR die Anonymität interner Whistleblower:innen gewährleisten?

  • Handlungsempfehlungen an HR

    Welche Prozesse Sie jetzt anstoßen müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

  • Q & A

    Zeit für Ihre Fragen

Unsere Speaker:innen

Sarah Klachin_Pinset Masons LLP

Sarah Klachin

 

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Pinsent Masons

Susanne Schlossbauer

Susanne Schloßbauer

 

Sr. Marketing Managerin 

Personio

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